verkehrs- + unfallrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Verkehrsrecht. Es umfasst folgende Schwerpunkte:
Beratung und Vertretung im Verkehrsunfallrecht
Das Verkehrsunfallrecht hat sich in den vergangenen Jahren in eine bedenkliche Richtung entwickelt. Versicherer versuchen verstärkt, die freie Anwaltschaft aus der Regulierung herauszuhalten. Nicht ohne Grund: Ein kompetenter Verkehrsanwalt deckt Regulierungsfehler der Versicherer auf und sorgt dafür, dass die Geschädigten umfassend befriedigt werden. Bedienen sie sich also anwaltlicher Hilfe, wenn sie einen Verkehrsunfall hatten. Wir beraten und vertreten sie hinsichtlich folgender Themen:
- Unfallregulierung mit dem Versicherer
- wirtschaftlicher Totalschaden
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Quotenvorrecht
Verteidigung und Beratung im Bußgeldverfahren
Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird häufig „das kleine Strafrecht“ genannt. Der größte Teil wird durch Verkehrsordnungswidrigkeiten abgedeckt, mit denen nahezu jeder Verkehrsteilnehmer irgendwann einmal konfrontiert wird. Sie sollten wegen der oft empfindlichen persönlichen Auswirkungen sich auch hier kompetenter Beratung und Vertretung bedienen. Wir beraten und vertreten sie hinsichtlich folgender Themen:
- Bußgeldern
- Fahrverboten
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstößen
- Abstandsverstößen
- Verstößen gegen Sozialvorschriften
- Verstöße gegen Ladungssicherheit
Beratung und Vertretung im Verkehrsverwaltungsverfahren
Das Verkehrsverwaltungsverfahren regelt das Recht der Fahrerlaubnis. Wir beraten und vertreten sie in folgenden Bereichen:
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Verweigerung der Behörde zur Wieder- / Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Verkehrszentralregister und Punkteabbau
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrtenbuchauflage
- MPU-Gutachten
- Verkehrspsychologische Beratungen