erb- + familienrecht
Die anwaltliche Beratung und Vertretung im Familienrecht umfasst u.a. folgende Bereiche:
- Scheidung
- Scheidungsfolgevereinbarungen
- Eheverträge
- Kindesunterhalt / Elternunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Haushaltsteilung
- Zuweisung der gemeinsamen Wohnung
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit beraten wir Sie gerne auch in erbrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Ihre Interessen u.a. in folgenden Bereichen:
- Erbverträge/Testamente
- Geltendmachung/Abwehr Ihrer Pflichtteilsansprüche
- Erbauseinandersetzungen
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Nachlasspflegschaft/Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung
- Haftung der Erben
- Enterbung